Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

 

 

 

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Wohnungsreservierung leider nicht ohne rechtliche Regelungen.

 

Unsere AGB sind Vertragsgrundlage.

 

Änderungen bedürfen der Schriftform.

 

 

 

1.Leistungsanbieter

 

Leistungsanbieter, im folgenden Vermieter genannt, ist:

 

 

 

Familie Gesella

 

Seeweg 9

 

97892 Kreuzwertheim

 

Tel.: +49 151 11 333 051

 

 

 

2.Tiere

 

Mit Rücksicht auf Gäste mit Allergien können wir leider keine Haustiere

 

Akzeptieren.

 

 

 

3.Hausordnung

 

Schließen Sie alle Fenster und Türen bei Verlassen der Wohnung, oder bringen sie diese

 

In Kippstellung.

 

Besonders im Winter bitten wir sie , für ausreichende Lüftung zu sorgen.

 

Bitte sind sie so freundlich, darauf zu achten, beim Verlassen der Wohnung das Licht zu löschen und elektrische Geräte, insbesondere Herdplatten und Wasserkocher abzuschalten.

 

 

 

4.Gastaufnahmevertrag

 

Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und die Bestellung

 

von uns bestätigt ist.

 

Nach Eingang ihrer Zustimmung als Mail oder Brief gilt die Buchung als verbindlich.

 

Die Bestätigung ihrer Buchung erfolgt per Mail oder Brief.

 

Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages,

 

gleichgültig  auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.

 

Die ungefähre Anreisezeit sollte spätestens 24 Stunden vorher mitgeteilt werden.

 

Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort mit einer Einweisung der Wohnung.

 

Die Wohnung kann am Anreisetag ab 15 Uhr, oder nach Absprache genutzt werden

 

Und muss am Abreisetag um spätestens 10 Uhr geräumt sein.

 

Eine Änderung der Ausstattung der Wohnung bleibt dem Vermieter vorbehalten.

 

Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen oder zur Abwendung von Schäden zu betreten.

 

Für mitgebrachte Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.

 

Die Benutzung der Wege zur Wohnung, der Wohnung, der Treppen und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.Mietpreis

 

Der volle Mietpreis ist in der Regel bei Anreise in bar zu entrichten.

Weitere Zahlungsmöglichkeiten vor Ort:

- EC-Kartenzahlung

- Kreditkartenzahlung

 

Desweiteren gibt es noch die Möglichkeit der Zahlung im Voraus per:

 

- Überweisung         

- Paypal        

- Kreditkarten- Onlinezahlung 

 

Bei Langfristbuchungen erlaube ich mir eine Anzahlung in individueller Höhe zu verlangen.

 

Grundsätzlich ist die Ferienwohnung „Hexenhaus“ für 2 Erwachsene ausgelegt.

 

Energiekosten, Strom und Gas, sind ab 01.10.2022 verbrauchsabhängig zu ermitteln und abzurechnen.

 

 

 

 

 

 

Unsere aktuellen Preise können sie auf den Detailseiten der Ferienwohnung abfragen:

 

http://www.hexenhaus-wertheim.de/preise/

 

 

 

Nicht im Mietpreis eingeschlossen ist die Kurtaxe der Stadt Wertheim die  zusätzlich pro Person und Übernachtung an die Stadt Wertheim zu entrichten ist.

 

Bei Entrichtung der Kurtaxe erhalten sie eine Gästekarte mit der sie in verschiedenen Einrichtungen der Stadt Anspruch auf Ermäßigungen haben.

 

Ausgeschlossen von der Kurtaxe sind beruflich bedingte Aufenthalte sowie Kinder unter 16 Jahren.

 

 

 

Der Vermieter ist verpflichtet diesen Kurbeitrag an die Stadt Wertheim abzuführen.

 

 

 

6.Mindestmietdauer

 

Die Mindestmietdauer für unsere Ferienwohnung beträgt 5 Übernachtungen.

 

 

 

7.Stornierungen

 

Stornierungen haben schriftlich, per Mail oder Brief, zu erfolgen.

 

Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

 

Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

 

 

 

Kündigung

 

-bis 49 Tage vor Mietbeginn: 10% des Mietpreises

 

-bis 35 Tage vor Mietbeginn: 30% des Mietpreises

 

-bis 21 Tage vor Mietbeginn: 60% des Mietpreises

 

-bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises

 

-ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100% des Mietpreises

 

 

 

Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

 

 

 

Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen

 

 

 

Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8.Pflichten des Vermieters

 

Der Vermieter ist verpflichtet, beim wirksam zustande gekommenen Gastaufnahmevertrag, bei

 

Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast schon gezahlte Miete zu erstatten.

 

Der Gast verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Vertrag.

 

Sollte die Bereitstellung der Wohnung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Hochwasser) nicht möglich sein,

 

kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.

 

 

 

9.Haftung

 

Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an der Wohnung während seiner Nutzung in voller Höhe.

 

Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen.

 

Das gleiche gilt für Höhere Gewalt.

 

Bei Verlust des Wohnungsschlüssels haftet der Mieter mit 100€, da der Zylinder komplett ausgetauscht werden muss.

 

 

 

10.Salvatorische Klausel

 

Sollten einige Passagen unrichtig oder unwirksam formuliert sein, soll im Streitfall eine dem Sinn nach geltende Auslegung erfolgen.

 

 

 

11.Gerichtsstand:

 

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

 

 

 

 

 

Wir wünschen ihnen einen angenehmen Aufenthalt  im Hexenhäusle und freuen uns auf ihren Besuch,

 

Ihre Gastgeber Ralf und Elke Richter

 

Stand vom 22.11.2022